Wir sind Fachanwälte für:

Daneben sind wir beratend und prozessführend tätig auf folgenden Rechts- und Schwerpunktgebieten:

Die Beitreibung von Forderungen bis hin zu Zwangsvollstreckungen (Inkasso) liegt in den Händen von Frau Rechtsfachwirtin Becker-Waste.

Rechtsanwalt Trapp befasst sich im Rahmen seiner Tätigkeit als Fachanwalt für Familienrecht mit sämtlichen Verfahren, für die die Zuständigkeit der Familiengerichte eröffnet ist. Dies sind insbesondere Scheidungsprozesse, Ehegatten- und Kindesunterhaltsstreitigkeiten, Zugewinnausgleichs- und Sorgerechtsverfahren.
Darüber hinaus betreut und vertritt Rechtsanwalt Trapp Mandanten auf dem dem Fachbereich des Familienrechts nahe stehenden Gebiet des Erbrechts.

In den Tätigkeitsbereich von Herrn Rechtsanwalt Trapp als Fachanwalt für Steuerrecht fallen die Beratung und Vertretung von Privatpersonen und Unternehmen gegenüber Finanzbehörden und -gerichten in Fragen des Einkommensteuerrechts, des Rechts der Besteuerung von Kapitalgesellschaften, des Steuerstrafrechts oder im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung von Erbfällen.
Gerade die steuerlichen Probleme und Fallgestaltungen in der Folge von Ehescheidungen und Erbfällen sind es dabei, die die Überschneidung der beiden Fachanwaltsgebiete Familien- und Steuerrecht bilden.

Auf dem Gebiet des Steuerrechts, das stark wirtschaftsrechtlich geprägt ist, fallen aber auch immer wieder Fragen betreffend der Gestaltung von gesellschaftsrechtlichen Verträgen (Unternehmensgründung oder –nachfolge) an, die von Herrn Trapp bearbeitet werden.

Desweiteren ist Rechtsanwalt Trapp schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Erbrechtes und des Erbschaftssteuerrechtes tätig und hat nach entsprechender Ausbildung die Zusatzqualifikation als "zertifizierter Testamentsvollstrecker" erworben. Die Zertifikation wurde durch die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögensvorsorge EV (www.agt-ev.de) in Bonn durchgeführt.

In das Aufgabengebiet von Herrn Rechtsanwalt Hillen als Fachanwalt für Arbeitsrecht fallen die Betreuung sowohl von Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Hierzu zählen die Beratung beispielsweise bei der Erstellung von Arbeitsverträgen und Aufhebungs- oder Abwicklungsvereinbarungen bis hin zu Betriebsvereinbarungen auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts.
Oftmals geschieht dies im Verhältnis zu Unternehmen im Rahmen einer dauerhaften Hilfestellung bei allen im Betrieb anfallenden arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen.
Die Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Hillen als Fachanwalt für Arbeitsrecht umfasst schwerpunktmäßig aber auch die Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor Arbeits-, Landesarbeits- und Bundesarbeitsgericht in Kündigungsschutzverfahren, Abmahnungsprozessen oder Eingruppierungsstreitigkeiten.

Neben den durch die jeweiligen Fachanwaltschaften geprägten Tätigkeiten der Rechtsanwälte besteht die Arbeit der Kanzlei auch in der Betreuung und Vertretung von Mandanten auf allen gängigen Rechtsgebieten wie etwa des Straf- und Ordnungswidrigkeitsrechts, Gesellschaftsrechts und Wettbewerbsrechts (Rechtsanwalt Trapp) sowie des Versicherungsrechts, privaten Baurechts und allgemeinem Vertragsrechts (Rechtsanwalt Hillen).

Das Forderungswesen vorwiegend für Unternehmen liegt in den Händen von Frau Rechtsfachwirtin Becker-Waste.
Hierzu gehören das außergerichtliche ebenso wie das gerichtliche Mahnwesen zur Erlangung von Vollstreckungstiteln, die Zwangsvollstreckung selbst, beispielsweise in Gestalt von Anträgen auf Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Sicherungsvollstreckung oder Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, aber auch die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (z. B. Grundstücke, Miteigentumsanteile) von Schuldnern.
Darüber hinaus zählen hierzu die Verhandlung über und der Abschluss von Teilzahlungsvergleichen, die laufende Überwachung des korrekten Zahlungsverhaltens von Schuldnern und die Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle.
In das Aufgabengebiet von Frau Becker-Waste fallen ferner sämtliche Abrechnungsfragen sowie die diese betreffende Korrespondenz mit Rechtsschutz- oder Haftpflichtversicherern.