Mitarbeiter

Wir beraten gestaltend in Zivil-, Vollstreckungs-, Straf- und öffentlichem Recht und vertreten unsere Klienten auch in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen.

Unser oberstes Ziel ist es dabei, qualitativ hochwertige Arbeit zu angemessenen Honoraren zu leisten. Im Vordergrund steht dabei die persönliche und individuelle Mandantenbetreuung.

Aufgrund unserer Spezialisierung auf das Familien- Erbrecht und Steuerrecht einerseits, sowie das Arbeits- und Versicherungsrecht andererseits kümmern wir uns um die Belange unserer Auftraggeber in diesen Bereichen besonders intensiv.

Unsere Mandanten profitieren von der ständigen Weiterbildung und Spezialisierung unserer Anwälte auch im Rahmen der Pflichtfortbildung für Fachanwälte nach der Fachanwaltsordnung. Der Erfahrungsaustausch bei Kongressen und Seminaren hält unser Wissen auf dem jeweils aktuellen Stand.

Wir korrespondieren und verhandeln in deutsch sowie in englisch.