Nikolaus Trapp

Rechtsanwalt Trapp befasst sich im Rahmen seiner Tätigkeit als Fachanwalt für Familienrecht mit sämtlichen Verfahren, für die die Zuständigkeit der Familiengerichte eröffnet ist. Dies sind insbesondere Scheidungsprozesse, Ehegatten- und Kindesunterhaltsstreitigkeiten, Zugewinnausgleichs- und Sorgerechtsverfahren.
Darüber hinaus betreut und vertritt Rechtsanwalt Trapp Mandanten auf dem dem Fachbereich des Familienrechts nahe stehenden Gebiet des Erbrechts.

In den Tätigkeitsbereich von Herrn Rechtsanwalt Trapp als Fachanwalt für Steuerrecht fallen die Beratung und Vertretung von Privatpersonen und Unternehmen gegenüber Finanzbehörden und -gerichten in Fragen des Einkommensteuerrechts, des Rechts der Besteuerung von Kapitalgesellschaften, des Steuerstrafrechts oder im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung von Erbfällen.
Gerade die steuerlichen Probleme und Fallgestaltungen in der Folge von Ehescheidungen und Erbfällen sind es dabei, die die Überschneidung der beiden Fachanwaltsgebiete Familien- und Steuerrecht bilden.

Auf dem Gebiet des Steuerrechts, das stark wirtschaftsrechtlich geprägt ist, fallen aber auch immer wieder Fragen betreffend der Gestaltung von gesellschaftsrechtlichen Verträgen (Unternehmensgründung oder –nachfolge) an, die von Herrn Trapp bearbeitet werden.